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Neue Energieeffizienzklassen für Pumpenantriebe

(Dienstag 13. September 2011)

 

Seit dem 16.06.2011 gelten für Asynchronmotoren mit Leistungen zwischen 0,75 und 375 kW IE 2 – Mindestwirkungsgrade. Häufig wird allerdings übersehen, dass die Verbesserung des Wirkungsgrades im Vergleich zur Optimierung des gesamten Pumpensystems eher bescheidene durchschnittliche 2 Prozentpunkte bringt.

Die EuP-Richtlinie EG 640/2009 regelt auch, dass Motoren der Effizienzklasse 1 in der Europäischen Gemeinschaft selbst für Ersatzzwecke nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Das kann in Altanlagen Probleme aufwerfen, wenn die Motorenabmessungen sich vergrößern.

Jedoch lässt die Verordnung auch zahlreiche Ausnahmen zu wie polumschaltbare Motoren und bestimmte Sondermotoren.

Ab dem 01.01.2015 werden die Anforderungen an die Mindestwirkungsgrade nochmals angehoben und die Energieeffizienzklasse IE 3 oder IE 2 kombiniert mit einer Drehzahlregelung zum Standard erhoben. Allerdings lassen sich Altsysteme relativ einfach ohne größere Investitionen den neuen Anforderungen anpassen. Vorhandene Pumpensysteme, die dann noch mit IE 2 – Motoren ausgestattet sind, können bei Bedarf etwa durch integrierte Frequenzumrichter nachgerüstet werden.